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Die Verjährung Ihrer Forderungen droht!

Mit der großen Schuldrechtsreform, die seit dem 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, verjähren die meisten offenen Rechnungen/Forderungen bereits nach drei Jahren. Darüber hinaus gibt es weiterhin zahlreiche Ausnahmen und Sondervorschriften.

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