Wie Abgaben den Zuverdienst in der Rente vermiesen
Hintergrund: Anfang dieses Jahres fiel die sogenannte Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Rentner weg. Seitdem kann auch jeder, der vorzeitig und mit Abschlägen in Rente geht, anschließend unbegrenzt Geld hinzuverdienen. Ohne dafür mit Rentenabzug bestraft zu werden. Die Bundesregierung wollte damit auf den Fachkräftemangel reagieren und Rentner dazu bewegen, doch noch weiterzuarbeiten.
Bis 2019 betrug die Hinzuverdienstgrenze noch 6.300 Euro pro Jahr. 2020 explodierte sie als Reaktion auf die Coronakrise regelrecht auf 44.590 Euro und stieg 2022 weiter auf 46.060 Euro.