Termin zur Änderung der Personenzahl nicht verpassen
Durch Zuzug eines Partners, Auszug oder durch die Geburts eines Kindes ändert sich die Anzahl der im Mietverhältnis angegeben Personen.
Für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist es notwendig, uns diese Änderungen zeitnah anzuzeigen. Für das Abrechnungsjahr 2018 kann die Änderung der Personenanzahl (in 2018) nur noch bis zum 25.01.2019 eingereicht werden.
Gerne können Sie uns diese Änderung, der im Haushalt lebenden Personen, mit dem unterschriebenen Formular von unserer Internetseite www.wg-mittweida.de/aenderung-personenzahl zukommen lassen.