Verbraucher sollten Angebote vergleichen, um zu sparen.
Wir sind Ihre Versicherungsmakler und helfen Ihnen beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung.
Bei einem Wechsel sollten nicht nur die Beiträge berücksichtigt werden.
Gegen Ende November häufen sich die Werbeanzeigen großer Kfz-Versicherer und in den Medien ist die Rede vom "Stichtag" für den Versicherungswechsel. Doch was hat es damit auf sich?
Die meisten Verträge für Kfz-Versicherungen enden zum 31. Dezember eines Jahres. Am 1. Januar beginnt das neue Versicherungsjahr, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. In der Regel können Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Dabei ist eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten was bedeutet, dass der 30. November der allgemeine Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist.
Wann kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden?
Bei einer einmonatigen Kündigungsfrist ist also der 30. November der Stichtag, um seine Versicherung zu wechseln. Wer bis dahin seine Versicherung nicht gekündigt hat, verlängert seinen Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Fragen Sie uns unter: Telefon: 03727 / 9 09 84 oder per E-Mail: service@hlm-gmbh.de