• Ulf Walter
  • Freitag, 20. Juni 2014

Bearbeitungsentgelt bei Darlehen

Bearbeitungsentgelt - Versäumnisurteil gegen Bank

Derzeit wird bekanntlich breit darüber diskutiert, dass die Banken nicht berechtigt waren, von ihren Kunden ein Bearbeitungsentgelt bei Ausreichung von Krediten zu verlangen. Nach der Rechtsprechung des BGH kann dieses Bearbeitungsentgelt von den Banken zurückgefordert werden.
Im Internet wurden dazu bereits von verschiedenen Organisationen mehrere Musterschreiben veröffentlicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Banken in der Regel auf diese Musterschreiben hin bereits das Bearbeitungsentgelt zurückzahlen. Des Öfteren wird seitens der Banken abgewartet, ob die Kunden auch Ernst machen und Klage erheben.
Dazu benötigen die Kunden in der Regel anwaltliche Hilfe. Auf eine entsprechende Klage der Verbraucheranwälte Limmer & Schlomka in Chemnitz hat z. B. die Postbank dann ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen, d. h. das Kreditinstitut hat sich gegen die Klage nicht weiter zur Wehr gesetzt. Die Rechtsanwälte Limmer und Dr. Schlomka raten deshalb entsprechenden Bankkunden nicht aufzugeben, wenn die Banken auf Musterschreiben hin ihre Ansprüche nicht sofort akzeptieren, sondern eine Klage gegen die Bank einzureichen. 

Mehr Informationen unter:

Rechtsanwälte Limmer und Kollegen

Ludwigstraße 22, 09113 Chemnitz

Telefon: 0371/300601 / Mail: ra.limmer@t-online.de

 

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