• Ulf Walter
  • Freitag, 20. Juni 2014

Griechenlandanleihe

Anleger erhält Schadenersatz wegen Falschberatung über Griechenlandanleihe

Das Landgericht Mühlhausen hat auf die Klage des BSZ Anlegerschutzanwaltes Walter Limmer aus Chemnitz  die Commerzbank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der erworbenen Griechenlandanleihen zuzüglich entgangener Nutzung in Höhe des durchschnittlichen Tagesgeldzinssatzes verurteilt. Weiter hat das Landgericht Mühlhausen festgestellt, dass sich die Commerzbank mit der Annahme des Angebots der Klägerin auf Übertragung der Anleihen in Verzug befindet.
Der Sachverhalt stellte sich so dar, dass der Ehemann der Klägerin im Jahre 2010 Griechenlandanleihen in Höhe von nominal EUR 15.000,00 mit zweijähriger Laufzeit über die Commerzbank erworben hat. Diese Anleihen wurden im Zuge der Umsetzung der Vorgaben der sog. Troika wertmäßig herabgestuft, so dass ein Wertverlust von ca. 50 % eintrat. Rechtsanwalt Limmer: „Meine Mandantin hat vorgebracht, dass ihr Ehemann im Beratungsgespräch darauf Wert legte, ein sicheres Produkt mit moderater Gewinnerwartung zu erwerben. Dies wurde ihm nach seiner Darstellung durch den Mitarbeiter der Commerzbank im Hinblick auf die Griechenlandanleihe zugesichert, weil die Rückzahlung der Anleihe in vollem Umfange über die BRD, respektive EU oder IWF, garantiert sei. Aufgrund dieser Zusage, habe er sich zum Kauf entschlossen.“
Nach Vernehmung der Zeugen und zwar des Ehemanns der Klägerin, der seine Ansprüche an die Klägerin abgetreten hatte, und des Mitarbeiters der Bank, ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Mitarbeiter der Commerzbank mit der vorzitierten Äußerung das Risiko marginalisiert und damit den Kaufentschluss herbeigeführt habe und somit von einer fehlerhaften Beratung auszugehen ist.
Das Landgericht Mühlhausen stellt weiterhin fest: „Dass nach dem Schuldenschnitt die Anlage gerade nicht (mehr) als Altersvorsorge geeignet ist – s. Laufzeiten – und sich mehr als nur ein kalkulierbares Ausfallrisiko und gerade nicht dessen Abwendung durch die Geberstaaten oder gar ein Einspringen der BRD realisiert hat, steht außer Streit und im Widerspruch zur Beratung durch den Zeugen ….“
Bemerkenswert ist, so Rechtsanwalt Limmer, dass das Gericht auch einen Zinsschaden zugesprochen hat und zwar in Höhe des durchschnittlichen Tageszinssatzes bezogen auf den Zeitraum seit dem Erwerb der Anleihen bis zur Klageerhebung. Dies ist insoweit beachtlich, da eine Mehrzahl von Gerichten bisher einen solchen Zinsschaden total ablehnt.
Herr Rechtsanwalt Limmer rät angesichts dieses Urteils betroffenen Anlegern, sich über die Frage, wann eine fehlerhafte Beratung vorliegt und zur Beweislage in diesen Fällen, durch Anlegerschutzanwälte beraten zu lassen.  Es zeigt sich, dass  doch immer wieder Erfolge in entsprechenden Gerichtsverfahren erzielt werden können.

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