Anlieferung von Schnittgut zum Osterfeuer

Osterfeuer in Schlangen-Oesterholz

Die Annahme von Strauch- und Baumschnitt erfolgt am:
Samstag, den 01. April 2017 von 09.00 - 15.00 Uhr
Samstag, den 08. April 2017 von 09.00 - 15.00 Uhr

Angenommen wird nur noch Schnittgut von Sträuchern und Bäumen bis zu einem Durchmesser von max. 10 cm!

Bei Fragen zu den Annahmezeiten oder bei größeren Mengen wenden Sie sich bitte an Frau Mücke vom Heimat- und Verkehrsverein Oesterholz-Haustenbeck unter der Telefonnummer 05252/82616.

Wer außerhalb der Annahmezeiten am Osterfeuerplatz Schnittgut und anderes ablagert, handelt ordnungswidrig und muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Die Gemeinde Schlangen bietet ausreichende Möglichkeiten Ihren Grünschnitt rechtmäßig zu entsorgen. Beachten Sie hierbei bitte den gültigen Abfuhrkalender 2017 .

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung, Frau Weichert
Tel.: 05252/981131 oder per E-Mail an c.weichert@gemeinde-schlangen.de.

Wichtig: Außerhalb der zugelassenen traditionellen Osterfeuer ist das Verbrennen von Grünschnitt verboten!

Spenden dienen der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Weiterführung der vielfältigen Aufgaben des Heimatvereins.

Der Heimat- und Verkehrsverein Oesterholz-Haustenbeck bewahrt u.a. mit der jährlichen Durchführung des Osterfeuers Brauchtum und Tradition. Hierbei trifft er in Absprache mit dem Umweltamt die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Tier- und Pflanzenwelt und sorgt dadurch nach wie vor für eine Hohe  Akzeptanz des Osterfeuers.

Bildquellen: © w.hentschel / selbst - Detailangaben zu den Bildquellen

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