Garantieverlängerung

Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges machen sich nur die wenigsten Käufer Gedanken darüber, wie es nach Ablauf der 2 Jahren Herstellergarantie weiter geht. Schließlich ist man 2 Jahre abgesichert. Doch wir wissen alle: "Die Zeit vergeht wie im Flug."

Ist die Herstellergarantie abgelaufen, dann muss man oft die Reparaturkosten selbst bezahlen. Doch das muss nicht sein. Es besteht nämlich die Möglichkeit der Garantieverlängerung. Bei einem Kilometerstand bis 100.000 km und einem Fahrzeugalter bis 2 Jahren sind gegen günstige Monatsraten bis zu 3 Jahren Garantieverlängerung möglich.

Lassen Sie keine Zeit vergehen und klären Sie bei einem Besuch mit unseren Service-Beratern die auf Ihr Fahrzeug zugeschnittenen Monatsbeiträge.

Tipp: Als perfekte Ergänzung zur Garantieverlängerung sollten Sie sich auch über das Angebot "Wartung & Inspektion" beraten lassen.


Leistungen

  • Leistungen entsprechen dem Umfang der Herstellergarantie
  • Zeitraum wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
  • keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
  • maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000 km
  • späterer Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und max. 100.000 km möglich (bei Nachweis der Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle)

Vorteile

  • Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie
  • Garantieschutz für bis zu weitere 3 Jahre möglich
  • bequeme günstige monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag (alternativ auch Einmalbeitrag möglich)
  • Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • gutes Zusatzargument bei einem späteren Verkauf: die Garantie kann vom Fahrzeughalter übernommen werden (nicht bei Veräußerung an gewerbliche Wiederverkäufer)
  • individuelle Beiträge, gestaffelt nach Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt der Garantieverlängerung und vereinbarter Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs

Bedingungen

  • max. Fahrzeugalter bei Vertragsabschluss: 2 Jahre (24 Monate)
  • max. Laufleistung bei Vertragsabschluss: 100.000 km
  • die vorgeschriebenen Wartungsintervalle wurden eingehalten
  • die Garantieverlängerung gibt es für alle gebrauchten Volkswagen Pkw
  • für private und gewerbliche Einzelkunden, die ihr Fahrzeug bar gekauft oder finanziert haben (nicht verfügbar bei Fahrzeugen, für die bereits ein Leasingvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag (Service-Management-Vertrag) mit der Volkswagen Leasing besteht

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