Berufsunfälle bei selbständigen Handwerkern

Ab wann gilt bei einem selbständigen Handwerker, der freiwillig gesetzlich unfallversichert ist, ein Unfall als Arbeitsunfall? Vor allem wenn er im eigenen Haus ein Büro hat oder von zu Hause aus direkt zum Kunden fährt. Bezugnehmend auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Az.:L 3 U313/12) kann man fest stellen, dass genau dieses Thema wohl immer eine Einzelfallentscheidung ist.

Deshalb ist gerade für selbständige Handwerker die private Unfallversicherung eine Basisabsicherung des Einkommensschutzes.

Im oben genannten Fall zog ein selbständiger Handwerker in seinem privaten Treppenhaus seine Sicherheitsschuhe an. Dabei verlor er das Gleichgewicht, stürzte die Treppe hinunter und verletzte sich erheblich. Die Versicherung lehnte eine Zahlung ab, da es sich nur um eine arbeitsvorbereitende Tätigkeit handelte. Er ging in Berufung und gewann. Warum wurde so entschieden? Weil in seinem Fall die Sicherheitsschuhe im unmittelbaren Zusammenhang mit seinem Beruf standen und weil er direkt am Haus die Garage hat, in der für die am Unfalltag benötigten Werkzeuge lagerten. Diese hatte er bereits am Morgen in sein Auto geladen.

Dieser Fall zeigt auf, dass jeder Unfall gerade bei Selbständigen genau geprüft wird. Dass eine Komplexität der Umstände berücksichtigt wird, die man als "Normalbürger" auf den ersten - und sogar auf den zweiten - Blick nicht allumfassend erkennt.

Wie muss Ihre private Unfallvorsorge aussehen? Welche Leistungen sollen enthalten sein? Wie hoch muss die Grundsicherung ausfallen und was benötigen Sie bei hoher Invalidität? Was ist, wenn es kein Unfall sondern eine Erkrankung ist, die dazu führt, dass Ihrem Handwerk nicht mehr 100%ig nachgehen können? ....... Diese und weitere Fragen rund um Ihre Einkommenssicherung klären wir gemeinsam im persönlichen Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.

Bildquellen: © Hagen Pfefferkorn - Detailangaben zu den Bildquellen

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